Organisatorisches
Wer trägt die Kosten einer logopädischen Behandlung? Wie bekommen Sie eine Verordnung? In welchem Rahmen erfolgt die Behandlung?
Im folgenden geben wir Ihnen Antworten auf diese Fragen.Kostenübernahme
Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung. Die entstehenden Kosten werden daher von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen. Seit dem 01.01.2004 müssen erwachsene Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen jedoch 10% der Kosten zuzüglich € 10,-- pro Verordnung selbst tragen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, sich von der Zuzahlung befreien zu lassen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen Ihre Krankenkasse. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen grundsätzlich keine Zuzahlung leisten.
Verordnung logopädischer Leistungen
Um eine logopädische Therapie aufnehmen zu können, benötigen Sie eine entsprechende Verordnung vom Arzt. Grundsätzlich kann die Verordnung durch jeden Arzt erfolgen, der über Kenntnisse im Bereich der Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen verfügt. Dies sind z. B. HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kinderärzte, Kinder- und Jugendpsychiater, Neurologen, Zahnärzte, Kieferorthopäden und Allgemeinmediziner.
Anmeldung/Termine
Die Behandlung in unserer Praxis erfolgt ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Sie können sich telefonisch oder per Fax bei uns anmelden.
Eine Behandlung dauert in der Regel 45, unter Umständen aber auch 30 oder 60 Minuten. Sollten Sie einen vereinbarten Termin einmal nicht einhalten können, so sagen Sie ihn bitte spätestens 24 Stunden vorher ab.
